Liebe Gottesdienstbesucher/in,                                                   

ab dem 17.10.2020 besteht leider auch in unseren Kirchen die Pflicht, während der Gottesdienste einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger sind von dieser Regelung auusgenommen.

Außderem muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Das Ausfüllen der Kontaktkarten ist für alle Gottesdienste, Andachten, Taufen etc. unerlässlich und verpflichtend. Anderenfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

 

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