Coronaschutzrichtlinien
Zu den öffentlichen Gottesdiensten gibt es klare Vorgaben, Regelungen sowie Begrenzungen der Besucherzahlen [siehe ‚Rahmenbedingungen‘].
hier eine kurze Zusammenfassung:
- Wir weisen darauf hin, dass Geimpfte, Genesene und negativ Getestete auch weiter Abstand halten, Hygiene beachten und Masken tragen müssen sowie für den Gottesdienstbesuch Kontaktkarten ausfüllen müssen.
- Mindestabstand beachten (1,50m) beim Betreten und Verlassen der Kirchen und beim Kommuniongang
- Desinfizieren der Hände
- Tragen einer medizinischen- oder einer FFP2-Maske beim Betreten der Kirche und während des Gottesdienstes
- Markierte Sitzplätze benutzen
- Kontaktdaten zur Rückverfolgung angeben (sonst keine Teilnahme am Gottesdienst möglich)
- Auf Handreichung beim Friedensgruß verzichten
Auf Gemeindegesang muss verzichtet werden (Ausnahme Gottedienste im Freien)
Nur durch Einhaltung der o. g. Regeln ist es möglich Gottesdienste zu feiern.
Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass gem. VII. der gültigen Allgemeinverfügung zur Festlegung von Bereichen, in denen eine zusätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske gilt, und zur Festlegung weiterer Schutzmaßnahmen in Form der Beschränkung der Nutzung von öffentlichen Spielplätzen vom 05.03.2021 der Stadt Duisburg, in einem Radius von 50 Metern um Ein- und Ausgängen vor sakralen Räumen von den Besuchenden mindestens eine Alltagsmaske im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 der CoronaSchVO zu tragen ist, sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht.
Bitte bleiben Sie gesund!
Messfeiern in St. Matthias
samstags | 18:00 Uhr | St. Klara |
sonntags | 09:00 Uhr | St. Marien Schwarzenberg |
10:15 Uhr | St. Marien Rumeln | |
11:30 Uhr | St. Joseph | |
montags | 09:00 Uhr | St. Marien Schwarzenberg |
19:00 Uhr | St. Marien Rumeln | |
mittwochs | 18:00 Uhr | St. Klara |
donnerstags | 19:00 Uhr | St. Marien Rumeln |
freitags | 18:00 Uhr | St. Joseph |